Die Ausführungen im folgenden Dokument geben einen Überblick über die rechtlichen Implikationen im Zusammenhang mit Masken zur Bedeckung von Mund und Nase während der aktuellen Pandemie. Dies soll es insbesondere erleichtern, seriöse von unseriösen Angeboten zu trennen und zu mehr Sicherheit bei Anfragen von Kunden zu Mundschutzmasken beitragen. Darüber hinaus soll ein Überblick über Haftungsrisiken gegeben werden.
Memorandum v. 19.04.2020 – COVID 19 und Mundschutzmasken
Der Verfasser des Artikels, Dr. Morton Douglas weist darüber hinaus darauf hin, dass es selbstverständlich Apotheken erlaubt ist, auch einfache Stoffmasken, die dazu dienen, die nunmehr vorgeschriebenen behördlichen Vorgaben zu erfüllen, in der Apotheke uneingeschränkt anzubieten. Aufgrund der Tatsache, dass hierdurch die Virenlast beim Sprechen beschränkt werden soll, handelt es sich nach seinem Verständnis auch um apothekenübliche Ware, da hierdurch das Ziel der Vorbeugung von Erkrankungen verfolgt wird.