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Folgeverschreibungen in Zeiten der Pandemie

Eine weitere Fragestellung, die aufgekommen ist, befasst sich damit, ob Apotheken insbesondere älteren Patienten anbieten können, für diese Verschreibungen bei Ärzten zu organisieren, insbesondere Folgeverschreibungen. Hierzu folgende Aussage:

Aufgrund der aktuellen Lage und der Tatsache, dass insbesondere alte Menschen und Menschen mit chronischen Vorerkrankungen einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, im Falle einer Infektion stationäre behandelt werden zu müssen, ist es jeder Apotheke möglich einen Service einzurichten, wonach etwa über Telefonhotlines oder aber online das Rezeptmanagement übernommen wird, Verschreibungen im Auftrag des Patienten beim Arzt angefragt, im Falle der Verschreibung dann dort abgeholt und an Patienten geliefert bzw. diesem zur Abholung in der Apotheke bereitgehalten werden. Ungeachtet der Tatsache, dass in den Fällen, in denen der Patient selbst den Auftrag seiner Apotheke hier erteilt, es an einem Verstoß gegen das Zuweisungsverbot mangelt – die Verschreibung wird dann nicht über den Kopf des Patienten hinweg vom Arzt an den Apotheker geleitet – bestehen hier auch berechtigte Gründe für ein solches Vorgehen, da insbesondere die Risikogruppe der alten und vorerkrankten Patienten möglichst die sozialen Kontakte minimieren müssen. Wichtig ist daher auch in der Bewerbung darauf hinzuweisen, dass es hierbei um die Sicherheit dieser Patienten geht.

Dies bedeutet ferner, dass Ärzte, die sich weigern auf diesem Wege an der Versorgung von alten und vorerkrankten Patienten mitzuwirken, sich dem Risiko des Vorwurfs der fahrlässigen Körperverletzung aussetzen. Wir sind allerdings zuversichtlich, dass auch die Ärzte erkannt haben, dass derartige Überlegungen im Moment hinten anzustellen sind. Vor diesem Hintergrund kann ein solcher Service auch offensiv von Seiten der Apotheke beworben werden.

Wie immer stehen wir Ihnen und den ELAC-Apotheken für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Morton Douglas
Rechtsanwalt

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